ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich (§§ 305 ff. BGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Kfz-Sachverständigenbüro Laura Rosenkranz (nachfolgend „Sachverständige“) und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Kunden“) über die Erstellung von Gutachten, Bewertungen und sonstigen sachverständigen Leistungen im Kfz-Bereich.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Sachverständige stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
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2. Vertragsschluss (§§ 145 ff. BGB)
Ein Vertrag kommt durch das Angebot des Kunden (mündlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich) und die Annahme durch die Sachverständige zustande. Mit der Annahme gilt der Auftrag als verbindlich erteilt.
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3. Leistungsumfang (§ 611 BGB)
Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung eines Gutachtens oder einer Bewertung entsprechend dem erteilten Auftrag.
Die Sachverständige erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß den anerkannten Regeln des Sachverständigenwesens.
Eine Rechtsberatung, Schadenregulierung oder Versicherungsberatung ist nicht Bestandteil der Leistung.
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4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (§§ 241 Abs. 2, 642 BGB)
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erstellung des Gutachtens erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zum Fahrzeug rechtzeitig bereitzustellen.
Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können die Richtigkeit und Vollständigkeit des Gutachtens beeinträchtigen.
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5. Vergütung und Zahlungsbedingungen (§§ 612, 632 BGB)
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage eines Pauschalpreises oder nach Aufwand gemäß der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisvereinbarung.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (§ 1 UStG).
Die Vergütung ist mit Übergabe oder Zusendung des Gutachtens fällig (§ 271 BGB) und ohne Abzug zahlbar.
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6. Haftung (§§ 276, 280 ff. BGB)
Die Sachverständige haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
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7. Eigentum und Urheberrecht am Gutachten (§§ 631 ff. BGB, § 2 UrhG)
Das erstellte Gutachten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sachverständigen.
Urheberrechte an Texten, Fotos und Inhalten des Gutachtens verbleiben bei der Sachverständigen.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung des Gutachtens ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Sachverständigen zulässig.
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8. Terminabsagen und Rücktritt (§§ 323, 346 BGB)
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin vom Kunden nicht wahrgenommen werden, ist dies spätestens 24 Stunden vorher mitzuteilen.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann eine angemessene Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden.
Die Sachverständige behält sich das Recht vor, in Fällen höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse Termine zu verschieben.
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9. Datenschutz (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragsdurchführung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Eine ausführliche Datenschutzerklärung ist auf der Website unter „Datenschutz“ abrufbar.
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10. Schlussbestimmungen (§§ 305 ff., 306, 310 BGB)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erfurt, soweit gesetzlich zulässig (§ 29 ZPO).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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Stand: November 2025